Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen BEINFRA und unseren Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Glasfaser-Infrastruktur und NE4-Services.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen BEINFRA und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
2.1 Angebot und Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.2 Leistungsbeschreibung
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise ab Geschäftssitz.
3.2 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen
- Bei Projekten über 10.000 € können Abschlagszahlungen vereinbart werden
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet
- Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur bei rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig
§ 4 Leistungserbringung und Termine
4.1 Leistungsfristen
Vereinbarte Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen.
4.2 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen und notwendige Zugangsberechtigungen zu erteilen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 5 Abnahme
Die erbrachten Leistungen gelten als abgenommen, wenn:
- der Auftraggeber dies schriftlich erklärt hat,
- der Auftraggeber die Leistung in Betrieb genommen hat, oder
- 14 Tage nach Fertigstellung vergangen sind, ohne dass wesentliche Mängel gerügt wurden
§ 6 Gewährleistung
6.1 Mängelhaftung
Für Mängel an unseren Leistungen haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
6.2 Nacherfüllung
Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Erst nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
§ 7 Haftung
7.1 Haftungsbeschränkung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
7.2 Datensicherung
Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Eine Haftung für Datenverlust wird ausgeschlossen, soweit dieser durch eine ordnungsgemäße Datensicherung vermeidbar gewesen wäre.
§ 8 Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
An allen von uns erstellten Konzepten, Plänen und Dokumentationen behalten wir das Urheberrecht. Der Auftraggeber erhält die für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte.
§ 10 Kündigung
10.1 Ordentliche Kündigung
Dauerschuldverhältnisse können von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
10.2 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- erheblicher Verletzung vertraglicher Pflichten
- Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen
- Insolvenz der anderen Vertragspartei
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen der AGB
Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang widerspricht.
11.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
11.3 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Fragen zu den AGB?
Bei Fragen zu unseren Geschäftsbedingungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
E-Mail: service@beinfra.de
Telefon: +49 178 3775353
Stand: Januar 2025